Spendenplattformen in der Schweiz: Grundlagen

Spendenplattformen sind Webdienste, die Anliegen sichtbar machen und Zahlungen bündeln. Wer eines der vielen Spendenprojekte startet, beschreibt es, legt ein Spendenziel fest und teilt den Link. Wer helfen möchte, überweist einen Betrag und erhält dafür keine Ware und keine Rendite. Dieses Spenden-Crowdfunding unterscheidet sich damit klar vom Kauf eines Produkts oder von einer Kapitalanlage.

In der Schweiz prägt der Föderalismus das Bild. Es gibt sechsundzwanzig Kantone mit eigenen Steuergesetzen, eigener Aufsicht und teilweise eigenen Bewilligungsregeln für öffentliche Sammlungen. Dazu kommen vier Landessprachen, weshalb Aufrufe häufig auf Deutsch, Französisch oder Italienisch gleichzeitig erscheinen und die Reichweite einer Aktion von der Sprachregion abhängt.

Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, hilft eine einfache Frage: Soll das Geld an eine anerkannte, steuerbefreite Organisation fliessen, oder geht es um einen persönlichen Fall? Davon hängt ab, welche Plattform geeignet ist und was Spender später in der Steuererklärung geltend machen können.

Steuerabzug und kantonale Steuerbefreiung

Spenden können bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie an juristische Personen gehen, die wegen gemeinnütziger Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind und ihren Sitz in der Schweiz haben. Über die Befreiung entscheidet die kantonale Steuerverwaltung am Sitz der Organisation.

Die Kantone setzen dabei eigene Grenzen, etwa Mindestbeträge oder Höchstanteile am Einkommen. Wer eine Spende absetzen will, bewahrt den Beleg der Organisation auf und prüft die Vorgaben seines Wohnkantons. Bei Fragen helfen die kantonale Steuerverwaltung und die Wegleitung zur Steuererklärung.

Spenden an Privatpersonen, an Einzelfälle oder an ausländische Empfänger ohne schweizerische Steuerbefreiung sind in der Regel nicht abziehbar. Das gilt auch dann, wenn die Not unbestritten ist. Jede Spendenplattform, die persönliche Aufrufe zulässt, sollte diesen Unterschied deutlich machen, damit niemand mit falschen Erwartungen spendet.

WeMakeIt, Lokalhelden und GoFundMe als Spendenplattform

Auf dem Schweizer Markt sind unterschiedliche Anbieter aktiv. WeMakeIt, mit Wurzeln in Zürich, ist eine bekannte Crowdfunding-Plattform für Projekte aus Kultur, Gesellschaft und Umwelt. Lokalhelden, ein Angebot der Raiffeisen-Gruppe, richtet sich an Vereine und lokale Initiativen. GoFundMe wird als internationaler Dienst vor allem für persönliche Aufrufe genutzt.

Der Vergleich von Spendenplattformen gelingt am besten über eine kurze Liste von Kriterien. Wer erhält das Geld? Wird die Summe nur dann ausgezahlt, wenn das Ziel erreicht wird, oder auch bei Teilerfolg? Welche Gebühren und Zahlungsdienstleister sind im Spiel, und wo liegen die Daten der Spender? Diese Informationen stehen in den Bedingungen jedes Anbieters und ändern sich, daher gehört ein Blick in die aktuelle Fassung dazu.

  • Zielgruppe: Vereine, Kulturprojekte oder persönliche Hilfe
  • Auszahlungslogik: alles oder nichts, oder jeder Betrag zählt
  • Sprache der Oberfläche: Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch
  • Möglichkeit, einen Beleg für die Steuererklärung zu erhalten

Zewo-Gütesiegel, Stiftungsaufsicht und Handelsregister

Zewo ist die Schweizer Zertifizierungsstelle für gemeinnützige, Spenden sammelnde Organisationen. Das Gütesiegel setzt voraus, dass die Organisation Mittel zweckmässig und wirtschaftlich einsetzt, transparent berichtet und saubere Strukturen pflegt. Es ist freiwillig, aber für viele Spender ein wichtiger Anhaltspunkt.

Stiftungen unterstehen der Stiftungsaufsicht, entweder auf Bundesebene bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht oder bei einer kantonalen Behörde. Sie sind im Handelsregister eingetragen, ebenso wie viele grössere Vereine. Das zentrale Online-Angebot des Handelsregisters erlaubt es, Name, Sitz, Zweck und zeichnungsberechtigte Personen nachzuschlagen.

Vereine nach dem Zivilgesetzbuch müssen sich nicht zwingend eintragen lassen. Bei kleinen Vereinen gibt deshalb oft nur ein Blick in Statuten, Jahresrechnung und Vorstandsliste Aufschluss. Wer unsicher ist, fragt direkt beim Vorstand nach, bevor er einen grösseren Betrag überweist.

Bezahlen auf der Spendenplattform: TWINT, PostFinance, QR-Rechnung

Auch bei den Zahlungsarten gibt es schweizerische Eigenheiten. TWINT, die Bezahl-App vieler Banken, ist im Alltag sehr verbreitet und wird von immer mehr Spendenaufrufen angeboten. PostFinance und die Online-Banking-Angebote der Banken erlauben direkte Überweisungen, und die QR-Rechnung hat den klassischen Einzahlungsschein abgelöst.

Kreditkarten und internationale Zahlungsdienste sind selbstverständlich ebenfalls möglich, insbesondere bei Plattformen mit internationalem Publikum. Dabei können Wechselkurse und Gebühren der Kartenherausgeber anfallen, wenn der Betrag nicht in Schweizer Franken abgerechnet wird.

Wer eine Aktion startet, sollte mehrere Zahlungsarten anbieten, damit niemand wegen der Technik abspringt, und deutlich zeigen, auf wessen Konto das Geld landet. Vertrauen entsteht, wenn Kontoinhaber und Aufrufsteller zusammenpassen.

Für Vereine lohnt sich außerdem die Überlegung, ob die Spendenplattform eine Schnittstelle zur eigenen Buchhaltung bietet. Wer mehrere Online-Spendenaktionen im Jahr führt, spart Zeit, wenn Spenderlisten, Zahlungsdaten und Belege in einem Format exportiert werden können. Das erleichtert auch die Jahresrechnung, die gegenüber Vorstand, Mitgliedern und Steuerverwaltung vorzulegen ist.

Öffentliche Sammlungen und Geldwäschereiprävention

Für Strassen- und Haussammlungen verlangen viele Kantone und Gemeinden eine Bewilligung, und die Vorgaben unterscheiden sich von Ort zu Ort. Reine Online-Aufrufe sind seltener erfasst, doch wer eine breit angelegte Sammlung plant, erkundigt sich bei der kantonalen oder kommunalen Polizeibehörde.

Wer Geld treuhänderisch für andere entgegennimmt, kann je nach Ausgestaltung unter die Geldwäschereivorschriften fallen. Seriöse Spendenplattformen klären deshalb die Identität der Organisationen, die Gelder erhalten, und weisen Zahlungsströme sauber aus. Genauere Auskünfte erteilt die Aufsicht, in der Praxis auch die Finanzmarktaufsicht FINMA.

Der Datenschutz ist ein weiteres Thema: Das revidierte Datenschutzgesetz verlangt, dass Namen, Adressen und Zahlungsangaben von Spendern zweckgebunden und geschützt bearbeitet werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) informiert über die Rechte der Betroffenen.

Betrugsmaschen bei Online-Spendenaktionen

Wie überall im Netz kursieren auch in der Schweiz gefälschte Spendenaufrufe, besonders nach Naturereignissen oder Krisen. Das Bundesamt für Cybersicherheit, früher als Nationales Zentrum für Cybersicherheit bekannt, nimmt Meldungen über Betrugsversuche entgegen und veröffentlicht Warnungen. Die Kantonspolizeien bieten ebenfalls Beratung.

Misstrauisch machen sollten fehlende Angaben zu den Verantwortlichen, ausländische Privatkonten, Druck zu sofortiger Zahlung oder Bilder, die auch in anderen Zusammenhängen auftauchen. Bei grossen Hilfswerken lohnt es sich, die Spendenseite über die selbst eingetippte Webadresse zu öffnen statt über Kettennachrichten.

Die Glückskette, die Spendenaktionen der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft bündelt, zeigt, wie Aufrufe bei Katastrophen koordiniert werden können. Wer unsicher ist, ob eine Organisation dahintersteht, gleicht ihre Angaben mit der offiziellen Webseite ab.

Hilfreich ist zudem ein kurzer Blick auf die Geschichte der Kampagne. Eine Spendenplattform zeigt in der Regel, wann ein Aufruf erstellt wurde, wie viele Menschen bereits beigetragen haben und ob Neuigkeiten veröffentlicht wurden. Ein Aufruf ohne jede Aktualisierung über Monate verdient mehr Fragen als ein Projekt, das offen über Fortschritte und Rückschläge berichtet.

Spende, Belohnung und Investition auseinanderhalten

Crowdfunding ist ein Sammelbegriff. Beim spendenbasierten Modell fliesst Geld ohne Gegenleistung. Beim belohnungsbasierten erhalten Unterstützer ein Dankeschön, etwa ein Album oder ein Buch. Beim Crowdinvesting erwerben sie Anteile oder vergeben Darlehen und tragen das unternehmerische Risiko. Jedes Modell gehört in einen anderen rechtlichen Rahmen.

Wer eine Kampagne eröffnet, tut gut daran, das Modell eindeutig zu benennen. Wird Rendite in Aussicht gestellt, handelt es sich nicht mehr um eine Spende, und es greifen Vorschriften des Finanzmarktrechts. Spender wiederum sollten wissen, dass sie bei einer Spende weder Rückzahlung noch Gewinn erwarten dürfen.

Gerade bei Aufrufen, die Spenden als sichere Geldanlage darstellen, ist Zurückhaltung die beste Strategie. Seriöse Informationen zu Anlageprodukten bieten unabhängige Konsumentenschutz-Organisationen.

Auch für Spendenprojekte im Kulturbereich gilt diese Klarheit. Wer ein Konzert oder einen Film finanziert, kann Unterstützern ein Dankeschön versprechen, sollte aber nicht den Eindruck erwecken, es handle sich um eine steuerbegünstigte Spende. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Enttäuschungen entstehen später.

Häufige Fragen

Sind Spenden über Online-Plattformen in der Schweiz abziehbar?

Ja, wenn das Geld an eine steuerbefreite gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Schweiz geht und der Kanton Spenden zum Abzug zulässt. Massgebend sind die kantonalen Vorgaben und der Beleg der Organisation. Persönliche Aufrufe sind in der Regel nicht abziehbar.

Was bedeutet das Zewo-Gütesiegel für Spender?

Es zeigt, dass die Organisation eine unabhängige Prüfung ihrer Strukturen, ihrer Mittelverwendung und ihrer Berichterstattung bestanden hat. Das Siegel ist freiwillig, hilft aber bei der Orientierung zwischen zahlreichen Spendenprojekten.

Kann ich mit TWINT für eine Spendenaktion bezahlen?

Viele Aufrufe und Organisationen akzeptieren TWINT, doch nicht jede Plattform bietet es an. Ein Blick in die Zahlungsoptionen vor dem Spenden zeigt, ob TWINT, Kreditkarte, PostFinance oder Überweisung per QR-Rechnung möglich sind.

Wo kann ich eine verdächtige Spendenaktion melden?

Verdächtige Aufrufe können dem Bundesamt für Cybersicherheit und der Kantonspolizei gemeldet werden. Wer bereits gezahlt hat, informiert seine Bank und sichert Screenshots, Belege und Kontodaten, damit die Angaben der Polizei weiterhelfen.